Hallo Zusammen,
in einigen Gesprächen mit Nachbarn und in Flyern der Stadt Bad Salzuflen kursiert das Thema Dichtigkeitsprüfung, daher hier mal eine kurze Zusammenfassung:
- für unsere Region (siehe Anlage) ist der Nachweis einer Prüfung Pflicht bis spätestens 31.12.2016
- Die Kosten hierfür trägt der Betreiber.
- Geschätzte Kosten bei kleinen Grundstücksentwässerungsanlagen ohne abzweigende Leitungen / Hauptleitung bis 10 m / keine Nebenleitungen
Mit Kontrollschacht: ca. 400,00 EUR
Ohne Kontrollschacht: ca. 550,00 EUR
- 20 % der Handwerker(Arbeitskosten) sind steuerlich absetzbar. Die Durchführung einer Dichtigskeitsprüfung und Reinigungsdienstleistungen sind zu 100 Prozent Arbeitskosten und 0
Prozent Materialkosten
( Die Absetzbarkeit von Handwerksleistungen wurde nach dem neuen §35a Absatz 2 EStG von 20 % von 3.000 Euro (= 600 Euro) auf 20 % von 20.000 Euro (= 4.000 Euro angehoben). )
- Besondere Maßnahmen wie Ortung des Leitungsverlaufs, Reinigung der Leitungen, Aufgraben der Leitung usw. sind zusätzlich zu vergüten.
Hierin ist nicht enthalten der Aufwand für Koordinierung, Beratung, Bauaufsicht und Abrechnung, der in der Regel von einem Ingenieur zu erbringen ist.
Grundsätzlich gilt, dass die Zusammenarbeit mit mehreren betroffenen Grundstückseigentümern ein sehr gutes Mittel ist, um die Kosten auf das unvermeidbare Maß zu senken.
Die notwendigen Arbeiten für einzelne Grundstücke anzufordern, wird durchweg zu teuer. Organisieren Sie „Einkaufsgemeinschaften" (falls Ihre Kommune das Thema nicht organisiert)
und handeln sie mit Dienstleistungsunternehmen günstige Tarife aus. Das gilt in diesem Zusammenhang auch für Beratungs-, Sanierungs- und Baudienstleistungen!
- Die Dichtigkeitsprüfung muss alle 20 Jahre wiederholt werden
- Laut DIN 1986-30 und -analog dazu- den Satzungen vieler Städte und Gemeinden sind Sanierungsarbeiten „durch einen Fachbetrieb" durchzuführen.
==> Liste der Sachkundigen für Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse (bis 25 km Umgebung) anbei !
- aus den FAQ: Ich habe mein Haus erst vor 2 Jahren (oder mehr) gebaut. Muss ich jetzt schon wieder eine Dichtheitsprüfung durchführen?
==> Das kommt ganz darauf an. Sofern Sie vor Inbetriebnahme Ihrer neuen Entwässerungsanlage eine Dichtheitsprüfung gem. DIN EN 1610 durchgeführt haben und das entsprechende Prüfungsprotokoll der Behörde vorliegt oder vorgelegt werden kann, ist eine Wiederholung der Prüfung (bzw. optische Inspektion) erst wieder notwendig, wenn die Frist abgelaufen ist (Frist beginnt ab dem Prüfungsjahr zu laufen). Wenn Sie also in 2004 gebaut haben und eine Dichtheitsprüfung durchgeführt haben, sind Sie erst wieder im Jahre 2009 oder, wenn an den Entwässerungsanlagen nichts geändert wurde 2014, dran. Wurde keine Prüfung nach dem Neubau durchgeführt, ist umgehend, spätestens zum Jahr 2015 eine Prüfung durchzuführen. In diesen Fällen ist auch eine optische Inspektion zugelassen und ausreichend. Zum Vergleich: Sofern es sich um eine Neuanlage handelt, die noch nicht in Betrieb genommen wurde, ist eine Druckprüfung Vorschrift! Dafür kommen allerdings auch mehr Firmen in Betracht.
- Der Betrieb undichter Abwasseranlagen führt zu einem Strafrechts-Tatbestand, falls dadurch die Umwelt oder die Gesundheit anderer Menschen gefährdet werden.
- Regenwasseranlagen sind vollkommen ausgenommen.
- Der Informationsfilm auf www.bad-salzuflen.de/go/infofilm ist sehr gut und anschaulich. (Wer vor den 46 MB scheut kann ihn auch von mir auf CD haben.)
Quelle : www.bad-salzuflen.de und www.dichtigkeitspruefung-24.de
Ich gehe mal davon aus, dass in unserem schönen Veilchenweg bis 2015/2016 nichts zu tun ist und hoffe, dass wir für einen Sammelauftrag im Jahre 2015/2016 einige Nachbarn motivieren können.
Sollte ich was vergessen haben oder Fehler eingeschlichen haben, bitte um Info.
Hoffentlich sieht man sich demnächst wieder mit einer Gartenschere in der Hand auf der Strasse anstatt beim Schneeschippen ...
Gruß, Mirco
--
Mirco Fink
Veilchenweg 51
32107 Bad Salzuflen